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Fahrplanänderung 16.08.

Liebe Fahrgäste anbei erhalten Sie einen Überblick über die Änderungen zum 16.08.2010.  Hier die Änderungen zum 16.08....
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Informationen | Auszubildende und Schüler

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CleverCard
Die Jahreskarte für Auszubildende und Schüler

 

 

 

 

 

 

Für wen ist die CleverCard erhältlich?

  • Für Fahrgäste von 6 bis einschließlich 14 Jahre (Altersnachweis genügt), sowie für Schüler/-innen, Gastschüler/-innen, Austauschschüler/-innen und Auszubildende.
  • Bei Fahrgästen ab 15 Jahren ist bei Vertragsabschluss ein für mindestens sechs Monate gültiger Nachweis zur Berechtigung des Ausbildungstarifes zu erbringen, beispielsweise eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebes oder der Schule.
  • Die CleverCard besteht aus einer Kundenkarte und 12 Monatsmarken.

  

Wann ist ein Einstieg möglich und wie lange gilt diese?

  • Die CleverCard kann immer zum ersten 1. Monates erworben werden und gilt für 12 aufeinanderfolgende Monate.
  • Der komplett ausgefüllte Bestellschein muss immer bis zum 10. des Vormonates bei uns eingehen. Für Bestellscheine, die nach dem zehnten bei uns eingehen, übernehmen wir keine Garantie, dass die CleverCard pünktlich zum 1. des Monats eintrifft.

  

Wo kann man die CleverCard erwerben?

  • Die CleverCard kann nur in unserer Geschäftsstelle in Bad Schwalbach bearbeitet werden. Sie können uns den ausgefüllten Bestellschein zusenden oder vorbeibringen. Wenn Sie vorbeikommen, können Sie die CleverCard sofort mitnehmen.
  • Eine Abgabe des Bestellscheines, Abholung und Barzahlung der CleverCard ist auch in unserer MobilitätsInfo in Idstein möglich.
  • Außerhalb des Rheingau-Taunus-Kreises kann die CleverCard auch bei allen RMV-Mobilitätszentralen bestellt werden.

  

Was kostet die CleverCard?

  • Bei Barzahlung und einmaliger Abbuchung des Gesamtbetrages erhalten Sie 2% Skonto.
  • Eine Bezahlung der CleverCard in Teilbeträgen ist möglich. In solchen Fällen wird in den ersten 8 Monaten abgebucht. Die letzten 4 Monate bleiben abbuchungsfrei.

  

Wo gilt die CleverCard?

  • Die CleverCard gilt für Auszubildende und Schüler in Schulzeiten von Montag bis Sonntag zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte in den eingetragenen Tarifgebieten.
  • Während den hessischen Schulferien (ohne bewegliche Ferientage) gilt die CleverCard im gesamten RMV-Gebiet.
  • Sie gilt in den Übergangstarifen des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV) und des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN). Im Bereich dieser Übergangstarife gilt die CleverCard in den hessischen Schulferien nur in den von der CleverCard abgedeckten Übergangstarifgebieten.
  • Die Tarifgebiete und die Gültigkeit während den hessischen Schulferien können Sie der Tarifgebietskarte entnehmen.

  

Kann man die CleverCard kündigen?

  • Die CleverCard kann jederzeit gekündigt werden. In diesen Fällen wird der Fahrgast so behandelt, als hätte er von Beginn an Monatskarten des regulären Ausbildungstarifes für den Nutzungszeitraum erworben.

  

Was passiert bei einem Verlust?

  • Sie haben zu unseren Geschäftszeiten die Möglichkeit verlorengegangene Fahrkarten nachzubestellen. Dies kostet Sie 10 Euro pro Teil.
  • Die Fahrkarten werden erst nach Zahlungseingang verschickt.

  

Sonstige Informationen

 

 

  

Wochen- und Monatskarten für Auszubildende und Schüler

  • Eine Alternative zur CleverCard sind die Wochen- und Monatskarten für Auszubildende und Schüler.
  • Berechtigt zur Nutzung sind alle Fahrgäste von 6 bis einschließlich 14 Jahren (Altersnachweis genügt) und ab 15 Jahren mit einem Nachweis zur Berechtigung des Ausbildungstarifes (Bescheinigung der Ausbildungsstätte oder deren Stempel auf dem Bestellschein).
  • Die Wochen- und Monatskarten sind nur mit einer Berechtigungskarte (Kundenkarte) gültig.

 

Weitere Informationen zu den Fahrkarten für Auszubildende und Schüler erhalten Sie unter der Telefonnummer 01803 / 10 11 14*.

 

*0,09 € / Minute aus dem deutschen Festnetz - Mobilfunkpreise anbieterabhängig

 
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