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Fahrscheindrucker zu verkaufen

Die Rheingau-Taunus-Verkehrs GmbH verkauft Drucker, Druckerplatten und Module von ELGEBA Typ EFD 300.Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Herrn...
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Fahrplanauskunft

Mobilitätsberatung

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:

RTV-Service-Telefon:
01803 - 101114
Mo - So, 6 - 20 Uhr
(9ct/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42€/Min.)

RMV-Service-Telefon:
01801 - 768 46 36
Mo - So, 0 - 24 Uhr
(3,9 ct/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42€/Min.)

Details zum RMV-Tarif

 

» Flyer » Gut_zu_wissen_I.png

Weitere DetailS zum RMV-Tarif von A bis Z


Anschlussfahrkarten zu Zeitkarten
 

Wenn Ihr Fahrtziel außerhalb des Gültigkeitsbereichs Ihrer RMV-Zeitkarte liegt, können Sie eine Anschlussfahrkarte (= rabattierte Einzelfahrt) für die Gesamtstrecke kaufen. Die Rabatthöhen richten sich dabei nach der Preisstufe des Einzelfahrtwunsches und der Preisstufe der vorhandenen Zeitkarte. Auch für Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) werden Anschlussfahrkarten angeboten.

Übrigens: Für Fahrgäste, die Sie mit Ihrer Wochen-, Monats- und Jahreskarte für Erwachsene aufgrund der Mitnahmeregelung kostenlos mitnehmen, muss ebenfalls je eine Anschlussfahrkarte erworben werden. Wie bei der Einzelfahrkarte gilt auch für die Anschlussfahrkarte, dass diese nur zum sofortigen Fahrtantritt berechtigt, keine Rund- und Rückfahrten, keine Fahrtunterbrechungen sowie beliebiges Umsteigen auf das Fahrtziel erlaubt sind. Kaufen Sie Ihre Anschlussfahrkarte bitte direkt vor Fahrtantritt am Fahrkartenautomaten oder beim Busfahrer.

Ausgeschlossen ist die Nutzung von Anschlussfahrkarten:

  • zur Weiterfahrt in Übergangstarifgebiete
  • in der Kombination zu Zeitkarten des Übergangstarifs, zu Fernverkehrs-Ergänzungskarten, zu Tages- und Gruppentageskarten, zu KombiTickets mit einer zeitlichen Gültigkeit unter 7 Tagen und zu Zeitkarten, die keinen Aufdruck der Preisstufe enthalten

Weitere Informationen: Anschlussfahrkarte


Berufsschul-Ausweis
 

Mit dem Berufsschul-Ausweis können für die Fahrt von/zur (Berufs-)Schule Einzelfahrkarten für Kinder gekauft werden.

Weitere Informationen: Berufsschul-Ausweis


Fahren ohne Fahrkarte
 
  • Fahrgäste ohne gültige Fahrkarte zahlen ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40,00 €.
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  • Wer nachweisen kann, dass er seine personengebundene, nicht übertragbare Fahrkarte bei einer Fahrkartenprüfung nur vergessen hat, reduziert dadurch das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7,00 €. Der Nachweis ist innerhalb einer Woche bei dem Verkehrsunternehmen zu erbringen, bei dem das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt werden muss.

Weitere Informationen: Fahren ohne Fahrkarte


Fahrradmitnahme

Die Mitnahme von Fahrrädern ist in der Regel kostenlos.

Weitere Informationen: Fahrradmitnahme im RMV


Gepäck und Tiere

Diese werden in der Regel kostenlos befördert.

Weitere Informationen: Beförderung von Sachen und Tieren


Kinder bis 5 Jahre
  • Sie werden in der Regel unentgeltlich befördert und müssen auf der gesamten Strecke von einer Person mit gültiger Fahrkarte begleitet werden.
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  • Als Kindergruppen gelten vier oder mehr nicht eigene Kinder bis einschließlich 5 Jahre, also zum Beispiel Kindergartengruppen.
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  • Für Kindergruppen gelten bei den Lokalen Nahverkehrsorganisationen unterschiedliche Regelungen. In allen Bussen, die im Auftrag der Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft unterwegs sind, werden Kindergruppen nicht unentgeltlich befördert. Für Kindergruppen ab 10 Personen gibt es rabattierte Großgruppenfahrkarten (weitere Informationen unter "Spezialtickets": Fahrkartensortiment).

Weitere Informationen: Kinder bis 5 Jahre | Kindergruppen


Mitnahmeregelung für Zeitkarten
  • Die Wochen-, Monats- und Jahreskarte für Erwachsene ermöglicht abends, feiertags und am Wochenende die kostenlose Mitnahme weiterer Personen. Für Tageskarten, JobTickets, SemesterTickets, CleverCards und andere Zeitkarten des Ausbildungstarifs gilt diese Regelung nicht.
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  • Sie können einen Erwachsenen und entweder alle eigenen Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) oder maximal 3 Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) kostenlos mitnehmen.
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  • Die Mitnahmeregelung gilt täglich ab 19.00 Uhr bis Betriebsschluss. Außerdem gilt sie an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig.

Weitere Informationen: Mitnahmeregelung


Polizeifreifahrt

Polizeibeamtinnen und -beamte in Uniform fahren meist kostenlos.

Weitere Informationen: Polizeifreifahrt


Rückgabe von RMV-Fahrkarten

Verschiedene RMV-Fahrkartenarten können zurückgegeben werden - unabhängig von Ansprüchen aus gesetzlichen Rechten oder freiwilligen Garantien.

Weitere Informationen: Rückgabe von Fahrkarten


Schwerbehinderte
  • Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und gültiger Wertmarke fahren kostenlos.
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  • Wenn im Ausweis vermerkt, fährt auch eine Begleitperson kostenlos.
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  • Wertmarken werden nur von Versorgungsämtern ausgegeben.

Das für den Rheingau-Taunus-Kreis zuständige Versorgungsamt informiert Sie gern über den Bezug der Wertmarken: Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden 


Übergangstarife

Bei ausgewählten Fahrtbeziehungen in Übergangstarifgebiete benachbarter Verkehrsverbünde oder -gemeinschaften gilt der RMV-Tarif. Details beim RMV.

 

Tarifliche Übergänge Rhein-Lahn-Kreis / Rheingau-Taunus-Kreis (PDF)

 

Bus, Bahn & Rheinfähre: Details beim Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund


Zuschlagfahrkarte

In der 1. Klasse der RMV-Schienenverkehrsfahrzeuge und anderen zuschlagpflichtigen Angeboten benötigen Sie eine Zuschlagfahrkarte.

Weitere Informationen: Zuschlagfahrkarten


Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RMV.

 

 

 
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